Das Recht auf Vergessenwerden soll die Privatsphäre der Bürger im Internet schützen. Aus diesem Grund wurde unter anderem Google dazu verpflichtet auf Anfrage private Daten des Users zu löschen. Tausende Nutzer haben von diesem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch gemacht. Trotzdem ist das Recht, auch Right to be forgotten genannt, höchst umstritten.
Der Prozess und seine Folgen
Seit 2017 beschäftigt sich auch der Europäische Gerichtshof mit dem Recht auf Vergessenwerden und dessen Reichweite. Die französische Datenschutzbehörde, CNIL, wollte eine weltweite Löschung von Links durchsetzen. Google berief sich darauf, dass es sich hierbei um eine EU- Verordnung handele. Daher sei Google auch nur dazu verpflichtet Links in Europa zu löschen. Das Gericht entschied gegen Google und belegte den Konzern mit einem Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Google strebte im Anschluss einen weiteren Prozess an.
EuGH entscheidet gegen weltweites Recht auf Vergessenwerden
Der EuGH sieht keinen Anspruch und Notwendigkeit auf eine globale Löschung. Es wird sogar mit einer ethischen Komponente argumentiert. Das Recht auf Vergessenwerden beschränke sich also nur auf das Gebiet der Europäischen Union. Durch eine globale Löschung sei die Informationsfreiheit in Drittstaaten gefährdet, so argumentiert das Gericht.
Informationen, die in Europa gelöscht werden sollen, seien unter Umständen für Personen aus Drittstaaten relevant. Mit einer globalen Löschung und dem weltweiten Recht auf Vergessenwerden sei die Informationsfreiheit gefährdet. Ob dies wirklich für Privatpersonen und Unternehmen zutrifft, bleibt allerdings noch zu klären. Auch die Frage nach einer individuellen Beurteilung steht noch im Raum. Wer hat ein Recht auf Vergessenwerden und wer nicht? Kann man alle über einen Kamm scheren?
Das finale Urteil wird 2019 erwartet. Doch danach sind weitere Prozesse zu erwarten. Mit dem inkraftreten des DSGVO 2018 hat das Thema erneut an Relevanz gewonnen.
Für eine Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.