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Facebook Like-Button entscheidet über Datenschutz Verantwortlichkeit

Facebook Like-Button entscheidet über Datenschutz Verantwortlichkeit

Der EuGH hat bereits im letzten Sommer ein wichtiges Urteil zum Thema Facebook gefällt. Hier ging es darum, ob die Betreiber einer Fanseite auch für die Daten der Nutzer haften, welche von Facebook gespeichert oder verarbeitet werden. Nun rückt der Facebook Like-Button in den Vordergrund, welcher auf vielen privaten oder gewerblichen externen Websites eingebunden wird.

Facebook Like-Button: Rechtliche Details

Gerade im Zusammenhang mit der DSGVO ist klargeworden: Betreiber einer Facebook-Seite sind durchaus verantwortlich, wenn es um Fragen zum Thema Datenschutz geht. Wird der Facebook Like-Button eingebunden, so werden die sensiblen Daten der Besucher automatisch an die Betreiber von Facebook übermittelt, sobald der Like-Button genutzt wird. Der Betreiber der betroffenen Website hat hierbei keinerlei Einfluss darauf, was mit den Daten im Anschluss geschieht und wie genau sie verarbeitet werden. Das EuGH hat entschieden, dass alleine durch das Erstellen einer Facebookseite eine Verantwortlichkeit seitens des Nutzers entsteht. Das ist deshalb der Fall, weil er dem Unternehmen Facebook hiermit die Möglichkeit gibt, Daten über die Gemeinschaft zu sammeln.

Fall aus der Praxis gibt Aufschluss

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen einen Anbieter von Kleidung geklagt, weil dieser den Facebook Like-Button auf seiner Homepage eingebunden hatte. Dieses Verhalten wurde als wettbewerbswidrig interpretiert, was eine Klage wegen Unterlassung zur Folge hatte. Das Gericht entschied in diesem konkreten Fall, dass der Betreiber des Shops eine datenschutzrechtliche Verantwortung habe, weil er den Like-Button eingebunden hat. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass die Besucher der Website nicht um eine ausdrückliche Einwilligung in Bezug die Verarbeitung der Daten gebeten wurden. Außerdem sei das Einbinden des Facebook Like-Buttons alles andere als notwendig zum erfolgreichen Betreiben einer Website.

Generalanwalt geht mit Verbraucherschutz Like-Button konform

Der Generalanwalt Bobek argumentiert ganz ähnlich wie die Verbraucherschützer. Auch er ist der Meinung, dass Verbraucher beim Surfen nicht automatisch davon ausgehen müssen, dass ihre Daten an Facebook weitergeben werden. Sofern der Besucher der Website den Like-Button gar nicht erst nutzt, sei der Fall noch deutlicher. Trotzdem ist Bobek der Meinung, dass auf der Seite der Seitenbetreiber keine Verantwortlichkeit hinsichtlich der allgemeinen Verarbeitungskette von Facebook besteht. Kommerzielles Interesse durch den Like-Button sei aber aufgrund der besseren Sichtbarkeit in Social Media durchaus vorhanden.

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