Mehr Infos
Google Search Console Datenschutz

Datenschutz im Internet: Was bedeutet das für die Google Search Console?

Der Datenschutz ist auch im Internet ein großes Thema. Die DSGVO schreibt genau vor, welche Daten von Nutzern erfasst und verarbeitet werden können. Für das Online-Marketing ist das strategisch wichtig. Denn werden hier Fehler gemacht, können diese Fehler sehr teuer werden. Doch wie wirkt sich das Ganze auf den Google Search Console Datenschutz aus? Kann man das beliebte Tool einfach ohne Begrenzung einsetzen? Wie sieht es mit den Datenschutzerklärungen und dem Cookie-Banner auf der Webseite aus? Beeinflussen die den Google Search Console Datenschutz? Oder müssen andere Richtlinien berücksichtigt werden?

Das Tool

Die Google Search Console ist ein beliebtes Tool zur Suchmaschinenoptimierung der Internetseite. Nicht nur bei Profis, sondern auch bei kleinen Webseitenbetreibern. Und das nicht ohne Grund. Denn die Daten, die damit bezogen und ausgewertet werden können, sind für jede Webseite wichtig.

Es ist möglich darin nachzuschauen, welche Suchanfragen die Nutzer bei Google gestellt haben und auf welcher Webseite beziehungsweise Startseite sie am Ende gelandet sind. Dieses praktische Tool liefert Daten, die zu allen beliebten Suchbegriffen gesammelt werden. Und diese Daten helfen, dass Ranking und die Optimierung der Webseite zu verbessern.

Außerdem finden sich im Google Search Console Information zum Indexierungsstatus der Webseite. Der Betreiber sieht auf den ersten Blick, ob es Unterseiten gibt, die die wichtige Suchmaschine ignoriert, weil sie diese Unterseiten nicht richtig gelesen werden kann.

Im Rahmen der Nutzung von Google Search Console ist natürlich auch der Google Search Console Datenschutz ein wichtiges Thema. Wird er bei der Nutzung des Tools wirklich korrekt ausgeführt? Immerhin werden Nutzerdaten ausgewertet. Welche Seiten der Nutzer besonders interessant findet, welche Suchbegriffe er nutzt, wie und wo er sich im Internet auffällt und so weiter. Fällt das schon in den Datenschutz, der auch beim Google Search Console Datenschutz berücksichtigt werden muss? Oder sind das oberflächliche Daten, die noch nicht korrekt personalisiert sind und somit eigentlich zur freien Verfügung stehen und den Google Search Console Datenschutz nicht berühren?

Unterschied zwischen Webanalyse-Tool und Google Search Console

Um hier bezüglich vom Google Search Console Datenschutz eine Beurteilung treffen zu können, muss eine Abgrenzung zwischen einem Webanalyse-Tool wie Google Analytics sowie der Google Search Console getroffen werden. Beide Tools sammeln Daten und werten diese aus. Bei der Google Search Console ist es jedoch so, dass alle Daten direkt von Google zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Daten nicht auf der Webseite des Betreibers gesammelt werden, sondern bei Google. Google ist somit für den Datenschutz verantwortlich. Und Google trifft mit jedem Nutzer eine eigene Vereinbarung bezüglich der Nutzungsbedingungen und des Datenschutzes. Der Google Search Console Datenschutz ist somit davon nicht betroffen.

Der Nutzer der Webseite muss dadurch nicht aktiv einwilligen, dass die Daten erhoben werden. Jeder Nutzer, der Google für die Suche nach Produkten oder Webseiten nutzt, stimmt automatisch der Verwendung seiner Daten zu. Der Seitenbetreiber selbst hat damit nichts zu tun. Und der Google Search Console Datenschutz ist deshalb auch immer gegeben.

Somit ist es für den Webseitenbetreiber erstmal unproblematisch, wenn diese Daten in der Google Search Console eingesehen werden. Sie sind einerseits nicht personenbezogen, sodass sich daraus auch keine Rückschlüsse ziehen lassen, wer hinter diesen Daten steckt und wer die einzelnen Personen sind. In der Google Search Console werden lediglich allgemeine Daten angezeigt, die den Google Search Console Datenschutz nicht berühren.

Beispielsweise Suchanfragen, die am Ende zu einem Besuch der Webseite geführt haben. Wer jedoch diese Suchanfragen in Auftrag gegeben hat, welche anderen Webseiten bei der Suche genutzt wurden und wie oft der Nutzer die Suchanfrage gestartet hat, lässt sich aus den Angaben nicht herauslesen. Deshalb stellen sie im Zusammenhang mit dem Google Search Console Datenschutz auch keine Probleme dar.

Die Nutzung der Google Search Console ist Datenschutzkonform und macht rechtlich betrachtet keine Schwierigkeiten. Denn alleine durch die Nutzung von Google als Suchmaschine ist eine Einwilligung in die Datenerfassung bereits gegeben. Wer als Nutzer oder Besucher der Webseite das nicht möchte, der darf auch nicht Google nutzen. Er muss über eine andere Suchmaschine den Weg zur Webseite finden. Eine Suchmaschine, die eventuell keine Nutzerdaten erhebt. Aber das wird sehr schwierig, da alle Suchmaschinen Nutzerdaten erheben. Denn das ist das Geschäft der Suchmaschinen. Mit irgendwelchen Dingen müssen sie Geld verdienen. Und das sind nun mal die Daten der Nutzer.

Was bedeutet das im Detail?

Da die Erhebung der Daten nicht auf der Webseite stattfindet, ist der Google Search Console Datenschutz auch nicht in Gefahr. Der Datenschutz der Webseite muss deshalb auch nicht angepasst werden. Und es muss auch niemand die Befürchtung haben, dass es zu einer Abmahnung kommt. Auch in der Datenschutzerklärung selbst, die für die Webseite vorliegt, muss die Verwendung der Daten über die Google Search Console nicht explizit aufgeführt werden. Denn noch das obliegt alleine Google, die die Suchmaschine zur Verfügung stellt und entsprechend die Zustimmung des Nutzers hat.

Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass diese Regelung im ersten Schritt nur für den Google Search Console Datenschutz gilt. Werden andere Tools zur Anwendung gebracht, die eventuell nicht mit Google konform sind oder von Google bereitgestellt werden, dann ist es wieder eine andere Sache. Und dann muss geschaut werden, wie es sich dort mit dem Datenschutz verhält und ob eventuell Hinweise darauf auf der Webseite hinterlegt werden müssen.

Unser Hinweis: Wer unsicher ist, wie es sich mit dem Google Search Console Datenschutz verhält, kann auch einen Hinweis darauf auf der Webseite hinterlegen. In der Datenschutzerklärung findet sich immer ein Platz dafür. So ist der Seitenbetreiber stets auf der sicheren Seite und muss keine Bedenken bezüglich des Datenschutzes haben.

Vorheriger Beitrag
Digital Marketing: So setzen Sie sich die richtigen Ziele
Nächster Beitrag
Den Customer Lifetime Value effektiv steigern
Ihnen gefällt vielleicht auch