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Erste DSGVO Beschwerden treffen Facebook und Google

Erste DSGVO Beschwerden treffen Facebook und Google

Kaum treten die neuen Datenschutzverordnungen der Europäischen Union in Kraft, treffen die ersten DSGVO Beschwerden bei Facebook und Google ein. Die Klagen stammen vom Datenschutzaktivisten Max Schrems und seiner Organisation Noyb. Nicht nur Google und Facebook sind betroffen, auch deren Dienste Instagram und Whatsapp.

Noyb startet DSGVO Beschwerden gegen Google und Facebook

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnungen treffen Klagen bei Google und Facebook ein. Dahinter steckt die Datenschutzinitiative Noyb. Noyb steht für „None of your Business“. Hauptsächlich verantwortlich für die DSGVO Beschwerden ist der Wiener Jurist Max Schrems. Der hatte es schon 2015 geschafft, das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA zu kippen.

Jedoch werden die DSGVO Beschwerden nicht an eine bestimmte Behörde eingereicht. Die Klage gegen Google geht an die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), die Klage gegen Facebook wird bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht.

Auch Instragram und Whatsapp sind von den DSGVO Beschwerden betroffen. Gegen Instagram geht die Klage zur belgischen Data Protection Authority (DPA). Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt sich mit Whatsapp.

Begründung: Zwangszustimmung nicht zulässig

Die Begründung für die DSGVO Beschwerden liegen in der Art, wie die Konzerne ihre Nutzer dazu zwängen, ihren Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Angeprangert wird etwa das Verhalten Facebooks, ganze Konten zu sperren, sollte der Nutzer seine Zustimmung nicht geben. Am Ende bliebe ihm nur die Wahl, entweder seinen Account zu löschen oder notgedrungen zuzustimmen. Für Max Schrem ist das schlichtweg Erpressung.

Die DSGVO erlaubt es den Anbietern von Diensten wie Facebook und Google nicht, die Nutzung dieser Dienste von der Zustimmung zur Datennutzung abhängig zu machen. Schrem beruft sich bei den DSGVO Beschwerden auf das sogenannte Koppelungsverbot der Richtlinie. Darin heißt es, dass Anbieter den Zugang zu ihren Diensten nicht verweigern können, nur weil der Nutzer nicht alle seine Daten preisgeben möchte.

Der Anbieter hat nur ein Recht auf die Daten, die unbedingt für die Erbringung der Dienstleistung notwendig seien. Und bei den meisten Daten, welche Google und Facebook erheben, sei das laut den DSGVO Beschwerden nicht der Fall.

DSGVO Beschwerden könnten 4% des weltweiten Umsatzes kosten

Die DSGVO Beschwerden werden von einem Strafrahmen begleitet. Max Schrem sieht 4% des weltweiten Umsatzes beider Unternehmen als angemessen an. Für Google bedeutet das rund 3,7 Milliarden Euro. Instagram und Whatsapp könnten die DSGVO Beschwerden bis zu jeweils 1,3 Milliarden Euros kosten. Ob die Gerichte in diesen Fällen die Höchststrafen verhängen, muss sich erst noch zeigen.

Die neuen Datenschutzgrundverordnungen führen zu Problemen wie den DSGVO Beschwerden von Max Schrem. Damit sie auch nicht für andere Unternehmen, Webseiten und Vereine ein Problem werden können, bietet webFLEX.digital unterschiedliche Lösungen an.

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