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Idealo klagt gegen Google

Idealo klagt gegen Google und fordert 500 Millionen Euro

Das Vergleichsportal Idealo klagt gegen Google und verlangt Schadenersatz in Höhe von 500 Millionen Euro. Der Vorwurf: Google missbraucht seine führende Marktstellung als Betreiber für Suchmaschinen. Das Landgericht Berlin beschäftigt sich mit der Schadenersatzklage, die vermutlich in mehreren Instanzen entschieden wird.

Idealo klagt gegen Google: Google schafft sich unrechtmäßig Vorteile

Idealo klagt gegen Google. Der Inhalt der Anklage stützt sich auf die marktherrschende Stellung des US-Konzerns und wirft Google vor, dass der Suchmaschinenbetreiber wettbewerbswidrig handelt. Der Medienkonzern Axel Springer, dem Idealo angehört, argumentiert: Google verschafft sich seit Jahren unlautere Vorteile, indem das Unternehmen seine eigenen Preisvergleichsdienste und Produkte oben in den Suchergebnissen positioniert. Zugleich werden die Konkurrenzangebote herabgestuft. Für den Verbraucher erschwert diese intransparente Vorgangsweise das tatsächlich beste Angebot zu wählen. Würde Google die Suchergebnisse fair platzieren, wäre der hauseigene Preisvergleich chancenlos gegenüber anderen Wettbewerbern. Idealo verlangt aus diesem Grund eine halbe Milliarde Schadensersatz.

Streit in Folge der Rechtsprechung der Europäischen Kommission

Der Schadenersatzklage geht ein über Jahre ausgetragenes Wettbewerbsverfahren in Brüssel voraus. Bereits 2017 prüfte die EU-Kommission, ob Google seine Shopping-Suche unrechtmäßig zum Nachteil der Konkurrenz missbraucht. Der US-Dienstleister verlor das Verfahren und wurde zu 2,4 Milliarden Euro verklagt. Im Zuge des Urteils wurde darauf hingewiesen, dass geschädigte Konkurrenzunternehmen auf nationaler Ebene Klage einreichen können.

Keine Gleichstellung trotz positiver Veränderungen

Idealo klagt gegen Google, denn trotz positiver Entwicklungen Googles, nutze das US-Unternehmen weiterhin seine Vormachtstellung aus. Mit einigen Änderungen versuchte Google bisher das Kartellrecht einzuhalten. Doch laut Idealo sind diese unzureichend und entsprechen keinen fairen Wettbewerb, solange der Monopolist Angebote der Konkurrenz benachteiligt.

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