go-digital Förderung – Ihr Weg in die digitale Zukunft mit webFLEX.digital, der autorisierten go-digital Förderung Agentur: 50% Zuschuss!

Eine der zurzeit größten Herausforderungen für das Handwerk sowie kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) ist die Digitalisierung des Geschäftsalltags. Und das nicht erst in Pandemie-Zeiten. Die Konkurrenz schläft nicht. Um sich im Wettbewerb behaupten zu können, muss die Digitalisierung ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie sein. Die go-digital Förderung unterstützt Ihr Unternehmen hier mit 50% Kostenzuschuss!

Als autorisiertes Beratungsunternehmen des BMWK, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, unterstützt Sie webFLEX.digital bei der go-digital Förderung in den Bereichen: Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse und digitale Markterschließung.

Wie hoch ist die go-digital Förderung?

Mit einem Fördersatz von 50% fördert die go-digital Förderung Beratungs- und Umsetzungsleistungen auf einen Beratertagesatz von 1.100,- Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage und maximal 16.500,- Euro.

Als autorisiertes Beratungsunternehmen des BMWK übernimmt webFLEX.digital für Sie die Antragstellung, die Beratung und Umsetzung sowie die Schlussberichterstellung.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Fördermittelcheck und erfahren Sie, ob Sie förderfähig sind.

Frank Zielke, Vorstand

SOLVVision AG – Next Level Service Management, Frankfurt

Irina Prawetz, Senior Expert Marketing

Deutsche Flugsicherung Aviation Services GmbH, Langen

Kostenfreier Fördermittelcheck:

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie berechtigt sind, 50% Kostenzuschuss durch Fördermittel zu erhalten. Füllen Sie hierzu einfach unseren Fördermittelcheck aus. Anschließend können Sie sich einen Termin zur unverbindlichen Erstberatung mit unseren Experten sichern.









    Wer profitiert von der go-digital Förderung?

    Die go-digital Förderung richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Das Besondere an der go-digital Förderung (im Gegensatz zu anderen Förderungen, die lediglich die Konzeption und das Erstellen von Handlungsempfehlungen fördern) ist die gewünschte Kombination aus Beratungs- und Umsetzungsleistungen. So können Unternehmen mit nur einem Dienstleister auf ihrem Weg in die digitale Zukunft begleitet werden.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks

    Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern

    Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro

    Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

    Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

    Die Beratungsmodule der go-digital Förderung

    Förderfähig sind bei der go-digtial Förderung Beratungsleistungen, die der Erstellung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Dabei basiert die Digitalisierungsstrategie auf der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle und –prozesse.

    Auch vorhandene Geschäftsprozesse und –modelle können von webFLEX.digital überarbeitet werden. Die Digitalisierungsstrategie kann beispielsweise die Einführung innovativer Technologien, neuer Kommunikations-Prozesse oder Dienstleistungen umfassen. Die Beratung muss neutral erfolgen und darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein.

    Alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen, sind förderfähig. Gegenstand der Förderung ist die qualifizierte Beratung, durch Sachverständige wie webFLEX.digital, zur Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. Die Beratung verfolgt dabei Maßnahmen zur Erreichung der allgemein anerkannten Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit. Alle werden in Ihre betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert.

    Hierzu erstellt webFLEX.digital eine Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten digitalen Maßnahmen für digitale Geschäftsabläufe und -modelle.

    Die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen sollen möglichst durchgängig und medienbruchfrei durch die Einführung sicherer elektronischer, mobil bedienbarer, Prozesse digitalisiert werden. Digitalisierte Geschäftsprozesse werden von webFLEX.digital innerhalb der Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern erarbeitet.

    Es ist auch eine Beratung zu Teilprozessen des Unternehmens möglich. Die Förderung umfasst die Konzeptionierung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

    webFLEX.digital professionalisiert Ihre Onlinepräsenz, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu erhalten und zu erhöhen. Seit 01.01.2022 ist der erstmalige Aufbau sowie die Anpassung einer bestehenden Internetseite ausgeschlossen.

    Neben der Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie werden die entwickelten Maßnahmen begleitend durch webFLEX.digital umgesetzt.

    Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

    In unserem gemeinsamen Gespräch werden wir Ihre größten Chancen identifizieren und unsere Branchenerfahrung mit Ihnen teilen.

    1. Beratungsanfrage

    Sie vereinbaren Ihre kostenlose Erstberatung über das Kontaktformular auf unserer Internetseite.

    2. Vorgespräch

    In einem kurzen Telefonat besprechen Sie Ihr Anliegen mit einem unserer Mitarbeiter.

    3. Video-Erstberatung

    In einer Videokonferenz entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Problem.

    4. Zusammenarbeit

    Sie entscheiden nach Ihrer Erstberatung, ob Sie langfristig zusammen arbeiten möchten.

    Häufig gestellte Fragen zur go-digital Förderung?

    Die go-digital Förderung ermöglicht einen Kostenzuschuss von 50% für die Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, Digitale Geschäftsprozesse und Digitale Markterschließung in rechtlich selbständigen gewerblichen Unternehmen einschließlich des Handwerks.

    Bei der go-digital Förderung können gewerbliche Unternehmen einschließlich des Handwerks beraten werden, die weniger als 100 Mitarbeiter (Vollzeit), im Jahr vor dem Beratervertrag einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

    Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist ebenfalls Pflicht. Das Unternehmen darf zusammen mit „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

    Die Regelung zu den „Partnerschaften“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ lautet für go-digital laut Richtlinie: Eigenständig und somit völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen (unter 25 %).

    Im Rahmen der go-digital Förderung können Start-Ups von webFLEX.digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

    webFLEX.digital stimmt mit Ihnen das Förderprojekt ab. Anschließend werden alle Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistungen in einem Beratervertrag und Projektplan festgelegt. Damit Ihr Projekt beantragt werden kann, wird noch eine Gewerbeanmeldung oder die HR-Eintragung sowie die letzte GuV oder Bilanz benötigt. Anschließend reicht webFLEX.digital Ihren Antrag beim zuständigen Projektträger ein. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird.

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung begonnen werden. Im Zuwendungsbescheid steht das bestätigte Startdatum. Innerhalb der Projektlaufzeit erhalten Sie die Rechnung über Ihren Eigenanteil von 50%.

    Nach Beendigung der Beratungs- und Umsetzungsleistung erstellt webFLEX.digital einen Verwendungsnachweis sowie eine Einschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades beim begünstigten Unternehmen.
    Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten wir den Zuschuss von 50% ausgezahlt.

    Somit haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht zu 100% in Vorleistung treten müssen.

    Ist der Zuschuss ausgezahlt, erhalten Sie als gefördertes Unternehmen eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung seitens des BMWK ausgestellt.

    Bei der Antragstellung werden alle relevanten Themen zum Beratungsvertrag, der De-minimis-Erklärung, der Selbsteinschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades sowie der KMU Erklärung mit dem begünstigten Unternehmen besprochen, die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben. Die Formulare sind immer aktuell je Förderfall im Downloadbereich herunterzuladen.

    Können auch Drittleister (sachverständige Dritte) in die Beratung eingebunden werden?
    Die Beratungsleistung wird grundsätzlich und vollumfänglich vom autorisierten Beratungsunternehmen webFLEX.digital ausgeführt.

    Die maximal möglichen 30 Beratertage können auf ein oder mehrere Module verteilt werden, mit folgenden Einschränkungen:

    • bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, sofern beantragt
    • bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    • sowie mindestens zwei Beratertage für IT-Sicherheit

    Die IT-Sicherheit-Pflichtberatung hat vorhabenbezogen zu erfolgen. Die individuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens sind zu berücksichtigen. Allgemein übliche, nicht vorhabenbezogene Sicherheitsschulungen sind nicht ausreichend und nicht förderfähig.

    Die Potenzialanalyse ist optional. Inhalte der Potenzialanalyse durch webFLEX.digital sind:

    • Ein fachliches Erstgespräch zur Bestandsaufnahme der Technologien und Prozesse in den für die Beratung und Umsetzung relevanten Bereiche einschließlich einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustandes durch webFLEX.digital.
    • Die Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Ist-Zustands im begünstigten Unternehmen hinsichtlich der für die gewählten Beratungs-Module relevanten Bereiche. In die Analyse ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzubeziehen und die Marktsituation zu berücksichtigen.
    • Die Erstellung eines Umsetzungskonzepts einschließlich Aufwandsschätzung (Zeit und Kosten). Bestandteile sollen zudem eine qualitative und quantitative Schätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und des Nutzens des Vorhabens für das begünstigte Unternehmen sein.

    Es wird ein Beratertagessatz von 1.100,- Euro (ohne Umsatzsteuer) mit 50 Prozent gefördert.

    Die Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen.

    Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.
    Berechnungsbeispiel:

    10 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.100,- Euro ergeben 11.000,- Euro Ausgaben netto und 13.090,- Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.090,- Euro) auf 100% der Gesamtausgaben.

    Die Förderung beträgt 50 % von 11.000,- Euro = 5.500,- Euro.

    Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 5.500,- Euro zzgl. 2.090,- Euro USt.

    In den Antragsformularen wird diese Berechnung automatisiert durchgeführt.

    Die Eigenbeteiligung darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Geschäfts- und Beratungsumfang sicherzustellen.

    Ein im Rahmen der go-digital Förderung begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen.

    Die Förderung der Beratungsleistungen stellt für das begünstigte Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des De-minimis Verfahrens abgewickelt wird.

    Nach der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000,- Euro nicht überschreiten (bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000,- €).

    Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des zu beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

    SOLVVision AG

    webFLEX.digital hat es geschafft, einen ersten Entwurf zu erstellen, der auf Grund unserer inhaltlichen Wünsche zu 98% gepasst hat. Das ist natürlich das, was man sich als Kunde wünscht.

    Es ging sehr schnell bei der Umsetzung! Und Herr Domnowski „schnitzt“ Produkte, die man wie aus einem Regal heraus ziehen kann. Die Zusammenarbeit hat mir sehr, sehr gut gefallen.

    Frank Zielke
    Vorstand, SOLVVision AG - Next Level Service Management, Frankfurt am Main
    DFS Aviation Services GmbH

    webFLEX.digital hat uns von der regionalen Nähe überzeugt und von den sehr transparenten Preisen. webFLEX.digital ging sehr schnell auf unsere Vorstellungen ein und die rein digitale Zusammenarbeit hat sehr sehr gut funktioniert.

    Wir sind überzeugt von der Schnelligkeit, von der Professionalität, vom Service und auch vom Preis-Leistungs-Verhältnis.

    DFS Aviation Services GmbH, Irina Prawetz
    Irina Prawetz
    Senior Expert Marketing, Deutsche Flugsicherung Aviation Services GmbH, Langen
    HAIN® GmbH – Mehr Büro geht nicht!

    Unsere bestehende Internetseite wurde im Rahmen des Förderprogramms go-digital in den Modulen IT-Sicherheit und Digitale Markterschließung technisch überarbeitet. Wir sind sehr zufrieden.

    Gerade die monatlich flexibel nutzbaren Betreuungsstunden sind ein Alleinstellungsmerkmal für webFLEX.digital. Weiter so!

    Maurizio Pittello
    Geschäftsführer, HAIN® GmbH - Mehr Büro geht nicht!, Offenbach am Main
    BVMW FrankfurtRheinMain

    webFLEX.digital hat ausgezeichnete Expertise für die Beratung im Mittelstand – und genau damit auch viel Erfahrung!

    Die Agenturgröße ist perfekt, um zu gewährleisten, dass Sie mit Ihrem qualifizierten, persönlichen Ansprechpartner die richtigen Schritte für Ihre digitale Lösungen planen und umsetzen.

    Cornelia Gärtner
    Leiterin des Kreisverbandes, BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Leiterin des Kreisverbandes, BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Frankfurt