Im Europaparlament ist eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive dem EU Leistungsschutzrecht beschlossen worden. Zukünftig müssen Portale wie Google und Co. für die Ausspielung von Artikel-Teasern Gebühren an die jeweiligen Verlage zahlen.
Die Reform war über länger Zeit Gegenstand und hatte ursprünglich das Ziel, die Position der Presseverlage gegenüber den Nachrichten-Angeboten wie Google News zu stärken. Die Reform im EU Leistungsschutzrecht sieht vor, dass zukünftig bereits für das sogenannte Anteasern von Artikeln in den Suchergebnissen Geld an die Verlage gezahlt werden soll.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zeigten sich erfreut über die Einigung und begrüßten die Entscheidung zum EU Leistungsschutzrecht.
Auch Axel Voss von der CDU zeigte sich positiv überrascht, war er doch Verhandlungsführer des Parlaments und hat die Diskussion um das EU Leistungsschutzrecht immer wieder vorangetrieben.
Nicht alle stehen jedoch der Entscheidung so unkritisch gegenüber. Julia Reda, Politikerin der Piratenpartei, nannte den Deal eine Gefahr für kleinere Verlage und Internetnutzer, da der Fortschritt der Digitalisierung in Europa durch solche Maßnahmen im globalen Wettbewerb mutmaßlich behindert werde. Der allgemeine Vorwurf ist die drohende Zensur des Internets und damit eine einhergehende Einschränkung der freien Meinungsäußerung. In den letzten Wochen wurde die Debatte besonders im Zuge um Artikel 13 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, da dieser Artikel zukünftig Plattformen stärker in die Verantwortung zieht und die Erfüllung der Auflagen mutmaßlich nur über sogenannte Upload-Filter umzusetzen scheint.
EU Leistungsschutzrecht soll Verlage stärken
Da diese Upload-Filter bereits vor Veröffentlichung der hochgeladenen Dateien diese automatisch auf Einzigartigkeit prüfen und im Plagiatsfall gar nicht erst veröffentlichen sollen, können sich Probleme ergeben, die einer Zensur im Internet sehr nahe kommen.
Dass mit solch einem Ansatz nämlich automatisch auch rechtlich legitime, wie parodierende oder satirische Schriftsätze und Inhalte fälschlicherweise gesperrt und somit zensiert werden könnten, scheint bei den großen Plattformen im Zuge von automatisch reagierenden Upload-Filtern unausweichlich.
Die Änderung des EU Leistungsschutzrecht war lange umstritten, könnten doch in Folge einer Abkehr Googles bei einer Reform desselbigen kleinere Verlage durch die plötzlich fehlende Reichweite der Suchmaschine in finanzielle Nöte gelangen.