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DSGVO in Firmen – Überforderung durch die neue Grundverordnung

DSGVO in Firmen – Überforderung durch die neue Grundverordnung

Sie kam zwar nicht unerwartet, doch viele Unternehmen wurden vom Eintreten der neuen Datenschutz Grundverordnung (DSVGO) am 25. Mai überrascht. Das Europäische Parlament beschloss die Bestimmung im Jahr 2016 und gab Unternehmen anschließend zwei Jahre lang Zeit, um die Abläufe gemäß der DSGVO in Firmen zu organisieren.

Das betrifft in erster Linie die Website, schließlich ist Sie dies erste Anlaufstelle, um Informationen über eine Firma zu erhalten. Die Einhaltung der DSGVO in Firmen sicherzustellen, erfordert einen großen Verwaltungs- und Mitarbeiteraufwand. Selbst größere Firmen und Global Player reagierten erst spät. Sie haben zwar meist eine höhere Sachkompetenz, benötigen aber länger, bis Entscheidungen von allen Gremien akzeptiert und angestoßen werden.

Aus der Industrie wurden zuletzt auch Stimmen laut, dass die Politik es versäumt habe, Unternehmen ausreichend über die nötigen Maßnahmen zu informieren und sie zu unterstützen. Industrieverbände kritisieren, dass die Führungsebenen damit alleine gelassen wurden, die DSGVO in ihren Firmen umzusetzen.

DSGVO in Firmen: Umsetzung stößt auf Probleme

Es ist gar nicht so einfach, die DSGVO in Firmen umzusetzen. Dabei sind die Probleme der kleinen und großen Firmen relativ ähnlich. Mittelständler haben personenbezogene Daten häufig in verschiedenen Karteien, Dateien und Systemen verstreut gespeichert. Ihnen fehlt der Überblick, wie die Daten erfasst wurden, wie lange sie schon im Bestand der Firma sind oder ob eine gültige Einwilligung zur Verarbeitung der Daten vorliegt.

Die DSGVO in Firmen größerer Art zu gewährleisten, scheint formal kein großes Problem zu sein. Die über das Internet eingeholten Datenschutzvereinbarungen sind meist lückenlos vorhanden und ausreichend. Bei Global Playern kann es hingegen schwierig sein, die unterschiedlichen Datenbestände zusammenzuführen, weil sie untereinander nicht kompatibel sind.

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