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DSGVO Webshop sicher gestalten – Auf was geachtet werden muss

DSGVO im Webshop sicher gestalten – Auf was geachtet werden muss

Sie haben einen Webshop im Internet? Dann haben Sie sicherlich bereits von der DSGVO gehört. Diese Verordnung der Europäischen Union trifft seit 25. Mai alle, die eine geschäftliche Präsenz im Internet betreiben. Egal, wie groß Ihr Shop ist: die DSGVO im Webshop zwingt Sie dazu, Ihren Shop zu prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die größten Stolperfallen zeigen wir Ihnen hier.

DSGVO im Webshop – für wen gilt das?

Wer hofft, dass der eigene Shop klein genug ist um durchs Raster zu fallen, der wird enttäuscht. Es kommt nicht auf die Größe an. Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, gilt die DSGVO im Webshop. Das passiert bei jeder Bestellung, da Sie Daten des Käufers aufnehmen. Selbst, wenn Sie noch nichts verkaufen, Interessenten sich aber für Ihren Newsletter anmelden können, müssen Sie die neuen Vorgaben umsetzen.

Welche Folgen hat das?

Grundsätzlich wurde die DSGVO im Webshop eingeführt, um den Datenschutz zu verbessern und Verbrauchern im Internet wieder mehr Macht über ihre eigenen Daten zu geben. Soweit die Theorie. In der Praxis fokussiert sich die Verordnung leider auf große Konzerne und vergisst darüber, dass nicht jeder ein Weltunternehmen führt. Deshalb müssen auch kleine Webshops und Einzelunternehmer viele Vorgaben erfüllen, um die DSGVO im Webshop zu erfüllen. Andernfalls riskieren sie Abmahnungen und Bußgelder in empfindlicher Höhe.

Welche Vorgaben der DSGVO im Webshop erfüllen Sie?

Eine vollständige Liste würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Zu umfangreich sind die Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Ins Visier der Abmahner gelangen Sie aber insbesondere, wenn Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit „Nein“ beantworten müssen:

  • Können Sie lückenlos nachweisen, dass Ihr Shop keine Cookies setzt?
  • Wenn Sie Cookies verwenden: haben alle Ihre Besucher der Speicherung ihrer Daten zugestimmt?
  • Können Sie ausschließen, dass Besucher unter 16 Jahren getrackt werden?
  • Speichern Sie nur exakt die Daten, die sie unbedingt für die Abwicklung von Verkäufen benötigen?
  • Wenn Sie eine Shop-Software nutzen, haben Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Anbieter geschlossen?
Wie setzen Sie die Vorgaben der DSGVO nun um?

Genau bei dieser Frage fühlen sich viele Betreiber kleiner Shops alleingelassen. Große Konzerne nutzen ihre eigene Rechtsabteilung und hausinterne Entwickler, um Ihre Webpräsenz abzusichern. Diese Ressourcen haben kleine Unternehmen nicht. Unter Umständen setzen sie daher nur einen Teil der notwendigen Änderungen um oder geben schlimmstenfalls wegen der DSGVO im Webshop ihre Online-Präsenz auf. Das ist die denkbar schlechteste Lösung.

Besser verlassen Sie sich auf einen starken Partner an Ihrer Seite! Unter DSGVO-Internetseite.de finden Sie die Lösung für alle Webshop-Betreiber. Ohne juristische und technische Kenntnisse setzen Sie alle Vorgaben der DSGVO im Webshop um. Wir prüfen Ihre Seite auf ihre technischen Gegebenheiten und nehmen die notwendigen Anpassungen für Sie vor. Dazu benötigt unser Profi-Team lediglich die Zugangsdaten zu Ihrem Webshop und schon kann per elektronischer Fern-Dienstleistung die Umsetzung beginnen.

Reagieren Sie jetzt auf die neuen Voraussetzungen, welche die DSGVO Ihnen auferlegt. Unser Team hilft Ihnen dabei. So sind Sie schnell und unkompliziert auf der rechtlich sicheren Seite.

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