DSGVO Abmahnvereine nutzen aus, dass viele Websites noch nicht den neuen Regelungen zum Datenschutz entsprechen. Sie stellen Websitebetreibern hohe Forderungen für dieses Vergehen. Lesen Sie hier, was die Bundesregierung als Gegenmaßnahme plant.
Am 25. Mai 2018 ist in der gesamten Europäischen Union die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie stärkt die Rechte von Verbrauchern. Denn von nun an müssen Firmen genau mitteilen, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchem Zweck erheben und speichern.
Verbraucher haben seitdem das Recht, jederzeit die Löschung der Daten zu beantragen. Entsprechend müssen Betreiber von Webseiten reagieren. Sie müssen die Inhalte und die Technik anpassen. Doch gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben dies noch nicht getan. Das nutzen DSGVO Abmahnvereine aus. Geht es nach der Politik, könnte damit bald Schluss sein.
Bundestag befasst sich mit Soforthilfe gegen DSGVO Abmahnvereine
DSGVO Abmahnvereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, Verstöße gegen die Verordnung festzustellen und abzumahnen. Das ist mit hohen Geldforderungen verbunden. Abmahnfähig kann eine fehlerhafte Datenschutzerklärung sein oder ein handwerklicher Fehler.
Beispielsweise wenn der Betreiber der Webseite ein Facebook-Plugin eingebunden hat, ohne auf die Schnittstelle mit dem sozialen Netzwerk hinzuweisen. Kleine Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen können leicht mit der technischen Umsetzung überfordert sein. Das nutzen DSGVO Abmahnvereine aus.
Nun machen sich Politiker dafür stark, die Geschäftspraxis der DSGVO Abmahnvereine zu vernichten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker wollte den Vereinen kurzfristig mit einer neuen gesetzlichen Regelung die Grundlage entziehen.
Doch die geplante Soforthilfe für Verbraucher ist nicht durch den Bundestag gekommen. Wäre das Gesetz in Kraft getreten, hätten DSGVO Abmahnvereine keine Forderungen mehr für Verstöße gegen die DSGVO. Diese Regelung wäre für ein Jahr gültig gewesen. Damit hätte die Politik Websitebetreibern wichtige Zeit zum Nachbessern verschafft. Nun können Sie weiterhin abgemahnt werden.
Forderungen der Abmahnvereine deckeln
Auch wenn der erste Versuch der Politik zur Entlastung der Website-Betreiber gescheitert ist, könnte sich die Situation bald ändern. DSGVO Abmahnvereine sollen bald schon nicht mehr die Möglichkeit haben, hohe Forderungen zu stellen. Die Bundesregierung ist sich einig, dem entgegenwirken zu wollen.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner machte den Vorschlag, die Kosten von Anwälten zu deckeln. DSGVO-Abmahnvereine kooperieren mit Anwälten, die die hohen Forderungen stellen. Außerdem forderte Fechner, den sogenannten fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Dann könnten Abmahnvereine nur beim Gerichtsstand des Website-Betreibers eine Abmahnung erwirken. Bislang können Abmahnvereine ihre Forderungen vor allen Gerichten in der Bundesrepublik als Abmahnung platzieren. Das macht das Geschäft sehr lukrativ und einfach durchzusetzen.
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