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Digitalprämie Berlin: Förderung für Unternehmen und Selbstständige

Digitalprämie Berlin: Förderung für Unternehmen und Selbstständige

Die Digitalprämie Berlin ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbständigen dabei unterstützt, ihr Geschäft online auszubauen und neue Kunden zu erreichen. Seit dem 15. August 2022 können Unternehmen in Berlin die Digitalprämie beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 17.000,- Euro pro Unternehmen.

Digitalisierung ist heutzutage unerlässlich, um im Wettbewerb zu bestehen. Viele Unternehmen scheuen jedoch die Investition in neue Technologien und Software, da sie oft mit hohen Kosten verbunden sind. Hier kommt die Förderung „Digitalprämie Berlin“ ins Spiel. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz in Berlin und hat das Ziel, Digitalisierungsprozesse sowie die IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbstständigen voranzubringen.

Mit der Förderung „Digitalprämie Berlin“ können Sie Zuschüsse für die Digitalisierung Ihres Unternehmens erhalten und so die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöhen.

Nutzen Sie die Chance: Die Antragstellung ist seit dem 15. August 2022 wieder möglich.

Unternehmen, die bereits eine Förderung durch die Digitalprämie erhalten haben, können diese leider NICHT erneut beantragen.

Wer kann die Digitalprämie Berlin beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) sowie hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige.
Als Berliner KMU gelten Unternehmen:

  • mit max. 249 Beschäftigten
  • mit einem max. Jahresumsatz von 50 Millionen Euro
  • deren Bilanzsumme nicht höher ist als 43 Mio. Euro pro Jahr
  • mit einem Haupt- oder Betriebssitz, der gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldet ist

Der Stichtag für die genannten Merkmale ist jeweils der 31. Dezember 2021. Das bedeutet, auch die Gründung muss vor dem 31.12.2021 erfolgt sein.

Antragsberechtige Soloselbstständige und Freiberufler sind Personen:

  • die diese Tätigkeit im Hauptberuf und alleine ausüben (d.h. ohne angestellte Beschäftigte und mit mindestens 27.000,- Euro Einkommen pro Jahr aus dieser Tätigkeit)
  • deren selbstständige Tätigkeit im Land Berlin zu versteuern ist

Alle Einzelheiten zur Förderung können Sie auch aus der offiziellen Förderrichtlinie entnehmen
https://www.ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin.pdf

Was genau wird mit der Digitalprämie gefördert und bei was kann Sie webFLEX.digital unterstützen?

Bezuschusst werden Investitionen in:

1. Hardware und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen wie zum Beispiel:

  • die Anschaffung eines digitalen Warenwirtschaftssystems
  • die Anschaffung einer betriebsbezogenen Internet-of-things-Plattform (IoT)
  • die Anschaffung eines Customer Relationship Managementsystem (CRM)

2. Die Anschaffung von Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen wie zum Beispiel:

  • digitale Datenlagerung und -sicherung

3. Digitalisierungsbezogene, zertifizierte Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel:

  • Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
  • Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells

Was kann NICHT gefördert werden?

Im Rahmen der Digitalprämie sind NICHT förderfähig: Ausgaben für Standardhardware und -software, wenn diese nur Basis-Funktionen erfüllt.

Standardsoftware ist beispielsweise ein Betriebssystem, eine Textverarbeitungssoftware, eine E-Mail Software oder ein Software-Update ohne neue Funktionen. Standardhardware ist beispielsweise die Ausstattung mit einem Einzelplatz-PC, Laptop oder Bildschirmen sowie Drucker, Kopierer, Telefonen, Smartphones, Tablets, Videokameras, Mikrofonen etc.

Wie hoch sind die Zuschüsse der Digitalprämie?

Die Digitalprämie ist eine Anteilsfinanzierung:

50% der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen bis zu 17.000,- Euro werden mit der Digitalprämie Berlin gefördert. Der Mindestförderbetrag beträgt 1.000,- Euro – so müssen für Ihr Unternehmen also mindestens 2.000,- Euro (Sach)-Ausgaben anfallen, damit Sie die Förderung beantragen können!

Damit Ihr Digitalisierungsvorhaben förderfähig ist, dürfen Sie erst mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides mit diesem beginnen. Ausgaben und Vorhaben, die bereits vorher begonnen wurden, sind nicht förderfähig!

Die Förderung der Digitalisierung ist ein wichtiges Thema für die Bundesregierung. Durch die Förderung von Digitalisierungsvorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland gesteigert werden. Um ein Unternehmen förderfähig zu machen, muss es jedoch einige Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört, dass das Vorhaben erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Vorhaben, die bereits vorher begonnen wurden, sind nicht förderfähig.

webFLEX.digital GmbH & Co. KG ist Ihr Full-Service-Dienstleister für Online-Marketing und E-Commerce, der Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalprämie unterstützt. Wir entwickeln Individuelle Online-Strategien, die auf Ihre Ziele und Ihr Budget zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Digitalprämie und die Möglichkeiten zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen online zu vermarkten.

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