Lange Zeit wurde spekuliert und um die umstrittene Urheberrechtsreform der EU gerungen. Jetzt ist klar: die Urheberrechtsreform wird kommen. Doch, welche Regeln tatsächlich in Deutschland gelten werden, steht noch nicht fest. Geht es nach der CDU, dann sollen Uploadfilter nicht zum Einsatz kommen.
Gegner und Befürworter der EU-Urheberrechtsreform haben sich einen langen und erbitterten Streit geliefert. Nachdem das EU-Parlament für die Reform gestimmt hat, geht es jetzt darum, die die Umsetzung konkret aussehen soll.
Gilt die EU-Urheberrechtsreform schon jetzt?
Derzeit gilt die neue Richtlinie noch nicht. Denn anders als es bei einer EU-Verordnung der Fall ist, muss diese Richtlinie von den einzelnen Staaten der EU separat im nationalen Recht realisiert werden. Hierfür haben die EU-Staaten insgesamt bis zu 2 Jahre Zeit. Allerdings müssen die EU-Mitgliedsländer vor dem Inkrafttreten der Richtlinie dem Beschluss vom Parlament erst noch zustimmen – wahrscheinlich am 15.04.2019.
Wird der Einsatz von Uploadfilter zu einer Pflicht?
Explizit erwähnt die neue Richtlinie zum Urheberrecht Uploadfilter nicht und dennoch gehen Experten davon aus, dass man um den Einsatz von Uploadfiltern nicht umherkommt. Schließlich ist die Menge an Inhalten, die hochgeladen werden, so hoch, dass diese nicht von Hand geprüft werden kann. Allerdings hat die CDU schon vor der Abstimmung verlauten lassen, dass die Richtlinie in Deutschland ohne Uploadfilter umgesetzt werden soll.
Wie soll die Urheberrechtsreform in Deutschland realisiert werden?
Geht es nach der CDU, dann soll jeder geschützte Inhalt einen digitalen Fingerabdruck erhalten. Mit diesem Fingerabdruck kann später jedes Werk identifiziert werden und der jeweilige Urheber bestimmt werden. Die Plattformen können die Urheber dann entsprechend bezahlen. Ab einer bestimmten Bagatellgrenze wird der Urheber von der Plattform informiert, dass ein noch nicht lizenzierter Inhalt hochgeladen wurde. Der Urheber hat drei Optionen. Er kann von der Plattform eine Löschung verlangen. Er kann eine Lizenz vergeben und wird vergütet. Oder aber er verzichtet auf Maßnahmen. Dann bleibt der Inhalt dauerhaft lizenzfrei auf der Plattform. Was aus dem Vorschlag der CDU nicht hervorgeht ist, was passiert, wenn Urheber sich nicht an dem System mit dem Fingerabdruck beteiligen möchten oder, wenn Sie keine Lizenz vergeben möchten.