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Gebotsvariante bei Facebook

Neue Gebotsvariante bei Facebook

Es gibt eine neue Gebotsvariante bei Facebook. Mit der neuen „Kostenobergrenze“ (cost cap) bietet Facebook Werbekunden eine neue Strategie. Werbekunden versprechen sich dadurch eine Senkung der Kosten sowohl ein höheres Konversionsvolumen. Mit der neuen Gebotsvariante bei Facebook lässt sich das Kampagnenbudget als Gesamtkostenlimit festlegen.

Mehr Auswahl für Werbetreibende in der neuen Gebotsvariante bei Facebook

Werbetreibende hatten bei Facebook bislang nur zwei Optionen: Sie konnten zwischen „niedrige Kosten“ (bid cap) und „Zielkosten“ (target cap) wählen. Bei den niedrigen Kosten konnten die Werbetreibenden eine hohe Anzahl an Konversionen bei einer festgelegten Gebotsobergrenze erzielen. Bei den Zielkosten ging es darum, die Kosten für die Optimierungs-Aktion gering zu halten, indem sie höchsten zehn Prozent vom eigentlichen Betrag abwichen. Nun gibt es für Werbekunden eine neue Gebotsvariante bei Facebook: die „Kostenobergrenze“ (cost app). Mit der Kostenobergrenze hatte Facebook auf das Feedback der Werbeschaltenden reagiert.

Neue Strategien mit der neuen Gebotsvariante

Die neue Gebotsvariante kombiniert die beiden anderen Optionen, Zielkosten und niedrige Kosten, zu einer Strategie. Mit der neuen Gebotsvariante bei Facebook lassen sich sowohl die Kosten und das Konversionsvolumen steuern. Die Kostenobergrenze soll nicht nur das Kampagnenmanagement für Werbetreibende vereinfachen, sondern ihnen auch ermöglichen, sich auf andere wichtige Aspekte zu fokussieren. Dabei geht es vor allem um die Skalierung des Ergebnisvolumens sowie um die Kosten. Die Kosten sollen sich mit der neuen Gebotsvariante bei Facebook besser kontrollieren lassen. Denn im Gegensatz zu den anderen Gebotsoptionen sollen Werbetreibende mit der Kostenobergrenze die maximale „Cost per Action“ (CPA) festlegen können. Die Kostenobergrenze steht ab sofort allen Werbekunden zur Verfügung. Außerdem hat Facebook letzte Woche angekündigt, seine AGBs zu aktualisieren. Nutzer sollen künftig in den AGBs nachlesen können, wann und ob ihre Daten genutzt werden, um ihnen Werbung anzuzeigen.

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