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DSGVO Facebook Urteil – Änderungen für Fanpage-Betreiber

DSGVO Facebook Urteil – Änderungen für Fanpage-Betreiber

Das DSGVO Facebook Urteil bringt Unsicherheiten in die Reihen von Facebook-Fanpages. Laut dem Urteil sind die Betreiber von Facebook-Fanpages ebenso für die Verarbeitung der Daten verantwortlich wie Facebook. Bislang sieht es jedoch nicht so aus, als müssten sie ihre Fanpages schließen.

Fanpage-Betreiber sind laut DSGVO Facebook Urteil mitverantwortlich

Jahrelang zog sich der Rechtsstreit am Europäischen Gerichtshof hin. Konkret ging es dabei um die Frage, ob die Betreiber von Fanpages eine Mitverantwortung tragen über die Daten, welche Facebook erhebt. Das DSGVO Facebook Urteil besagt, dass wenn Facebook Verstöße gegen das Datenschutzrecht begeht, die Betreiber der Fanpages ebenfalls haftbar gemacht werden können. Im Juni dieses Jahres fiel schließlich das Facebook Urteil. Das Urteil bezog sich auf die alte EU-Datenschutzrichtlinie. Da der Wortlaut jedoch mit dem der DSGVO fast übereinstimmt, hat das DSGVO Facebook Urteil des Europäischen Gerichtshof auch Auswirkungen auf die neuen Bestimmungen.

Schleswig-Holstein machte den Anfang

Anlass dafür gab 2011 das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz. Das forderte die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpage zu deaktivieren, da die Akademie die Besucher der Seite nicht darüber informierte, dass die Daten für zielgerichtete Werbung genutzt würden. Dagegen hielt die Wirtschaftsakademie, dass sie nicht für die Datenverarbeitung verantwortlich sei, sondern Facebook.

Was bedeutet das Facebook Urteil für Unternehmen?

Unternehmen, Freischaffende und Selbstständige stehen damit vor der Frage, was das DSGVO Facebook Urteil für ihre Fanpages auf Facebook bedeutet. Und ob sie sie lieber abschalten sollten. Denn auch wenn das Urteil sie mitverantwortlich macht für die Nutzerdaten, welche Facebook erhebt, haben die Fanpages dennoch keinen Einfluss darauf. Im Grunde ist es unmöglich für sie, den Datenverkehr des Netzwerkes zu kontrollieren und zu steuern.

Nur Facebook weiß, welche Daten es wirklich erhebt und wofür einsetzt. Jedoch betonte der Europäische Gerichtshof in seinem Facebook Urteil auch, dass die Verantwortlichkeit beider Parteien nicht gleichwertig ist. Aufatmen können die Betreiber jedoch, was Klagen anbelangt. Denn dafür müssen erst entsprechende Aufsichtsbehörden das DSGVO Facebook Urteil umsetzen wollen. Oder eine Wettbewerbsklage durch Dritte anfallen.

Trotz DSGVO Facebook Urteil – vorerst keine Panik

Außerdem sagt das Facebook Urteil nicht eindeutig, dass die Fanpages abgeschaltet werden müssten. Somit gibt es bislang keinen Grund, in Panik zu verfallen. Trotzdem sorgt das Urteil für Verwirrung.

webFLEX.digital kann jedoch dabei helfen. Seit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist die Anpassung jeder Internetseite erforderlich. Am Markt gibt es hunderte Checklisten und Hinweise für die Umsetzung der DSGVO. Doch einen Dienstleister, der deutschlandweit die elektronische Fern-Dienstleistung erbringt, suchte man vergeblich. webFLEX.digital bringt hier mit der Gewährleistung der IT-Sicherheit eine Lösung für Klein- und Mittelständische Unternehmen sowie Vereine.

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